V3DGUV V3 EXPERTELEKTROPRÜFUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
Startseite

Praxiswissen

Wer muss die DGUV V3 Prüfung veranlassen?

Die Pflicht, elektrische Anlagen und Geräte prüfen zu lassen, trifft den Unternehmer bzw. Betreiber – die Durchführung darf er delegieren, die Verantwortung nicht.

Die Pflicht liegt beim Unternehmer

Verantwortlich für den sicheren Zustand elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist der Unternehmer bzw. Arbeitgeber. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzrecht und wird durch die DGUV Vorschrift 3 konkretisiert.

Er muss dafür sorgen, dass geprüft wird – vor der ersten Inbetriebnahme und in wiederkehrenden Abständen. Ob er dafür eigenes Personal einsetzt oder einen externen Dienstleister beauftragt, bleibt ihm überlassen.

Durchführung delegierbar, Verantwortung nicht

Der Unternehmer kann die eigentliche Prüfung an eine befähigte Person übertragen – intern oder extern. Die Organisationsverantwortung bleibt jedoch bei ihm: Er muss die Prüfung veranlassen, Fristen festlegen und die Ergebnisse nachhalten.

Das bedeutet auch, dass die Beauftragung eines Dienstleisters die Verantwortung nicht „abgibt“. Der Unternehmer bleibt in der Pflicht, sich zu vergewissern, dass tatsächlich und fachgerecht geprüft wird.

Betreiber, Eigentümer, Mieter

In der Praxis stellt sich oft die Frage, wer bei geteilten Zuständigkeiten verantwortlich ist. Maßgeblich ist meist, wer die Anlage oder das Gerät tatsächlich betreibt und über die Nutzung bestimmt. Vertragliche Regelungen zwischen Eigentümer und Mieter sollten dies klar zuordnen.

Für ortsveränderliche Geräte ist regelmäßig der Betrieb verantwortlich, der sie nutzt; für die feste Installation kann die Verantwortung je nach Vertrag beim Eigentümer oder Mieter liegen.

Was bei Versäumnissen droht

Wird die Prüfpflicht nicht erfüllt, kann dies arbeitsschutz- und versicherungsrechtliche Folgen haben – etwa bei einem Schadensfall. Eine geordnete Prüforganisation mit nachvollziehbarer Dokumentation ist daher auch im Eigeninteresse des Unternehmens.

Der erste Schritt: Überblick verschaffen

Wer die Verantwortung trägt, sollte mit einer Bestandsaufnahme beginnen: Welche Geräte und Anlagen sind vorhanden, wo werden sie genutzt, und welche Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung? Daraus entsteht ein tragfähiges Prüfkonzept.

Häufige Fragen zu Verantwortung für die Prüfung

Wer ist für die DGUV V3 Prüfung verantwortlich?

Der Unternehmer bzw. Betreiber. Er muss die Prüfung veranlassen, Fristen festlegen und die Ergebnisse nachhalten.

Kann ich die Verantwortung an einen Dienstleister abgeben?

Die Durchführung ja, die Organisationsverantwortung nein. Der Unternehmer bleibt in der Pflicht, sich zu vergewissern, dass fachgerecht geprüft wird.

Wer ist bei Mietobjekten zuständig?

Maßgeblich ist meist, wer die Anlage tatsächlich betreibt. Verträge zwischen Eigentümer und Mieter sollten die Zuständigkeit klar regeln.

Was passiert, wenn nicht geprüft wird?

Versäumnisse können arbeitsschutz- und versicherungsrechtliche Folgen haben, insbesondere im Schadensfall.

Womit fange ich an?

Mit einer Bestandsaufnahme und einer Gefährdungsbeurteilung, aus der sich Umfang und Fristen ableiten.