Was die DGUV Vorschrift 3 regelt
Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist eine Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verpflichtet den Unternehmer, dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechen und in ordnungsgemäßem Zustand betrieben werden.
Kern der Vorschrift ist die Pflicht, Anlagen und Geräte vor der ersten Inbetriebnahme und danach in wiederkehrenden Abständen prüfen zu lassen. Das „Wie“ der Prüfung konkretisieren die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die einschlägigen VDE-Normen.
Wer für die Umsetzung verantwortlich ist
Verantwortlich ist der Unternehmer bzw. Betreiber. Er muss die Prüfung organisieren, geeignete Fristen festlegen und die Ergebnisse nachhalten. Delegieren kann er die Durchführung, nicht aber die Verantwortung für die Organisation.
Die Prüfung selbst darf nur eine zur Prüfung befähigte Person durchführen – in der Praxis eine Elektrofachkraft mit geeigneten Messmitteln und Kenntnis der anzuwendenden Normen.
Zusammenspiel mit der Betriebssicherheitsverordnung
Die DGUV Vorschrift 3 steht nicht allein. Für Arbeitsmittel greift ergänzend die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die verlangt, Prüfumfang und Fristen aus einer Gefährdungsbeurteilung abzuleiten. Beide Regelwerke zielen auf denselben Zweck: den sicheren Betrieb.
Feste Fristen „für alle“ gibt es deshalb nicht. Die Abstände ergeben sich aus Beanspruchung, Einsatzbedingungen und Fehlerhäufigkeit – Richtwerte aus der DGUV Information 203-071 dienen als Orientierung.
Erst-, Wiederholungs- und Reparaturprüfung
Die Vorschrift unterscheidet die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme (Erstprüfung), die wiederkehrende Prüfung im laufenden Betrieb und die Prüfung nach Instandsetzung. Für ortsveränderliche Geräte konkretisieren die VDE-Normen den Ablauf.
Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln sind dies heute DIN EN 50678 und DIN EN 50699 (VDE 0701/0702), für den Betrieb ortsfester Anlagen DIN VDE 0105-100.
Bedeutung der Dokumentation
Ohne Nachweis ist eine Prüfung schwer belegbar. Ein Prüfprotokoll ordnet das Ergebnis einem konkreten Gerät zu und macht die Prüfhistorie nachvollziehbar. Das ist Grundlage für Betreiberpflichten und für die Planung der nächsten Prüfung.