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Normen und Vorschriften

DGUV Vorschrift 3 verständlich eingeordnet

Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmen, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in sicherem Zustand zu halten und regelmäßig prüfen zu lassen.

Was die DGUV Vorschrift 3 regelt

Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist eine Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verpflichtet den Unternehmer, dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechen und in ordnungsgemäßem Zustand betrieben werden.

Kern der Vorschrift ist die Pflicht, Anlagen und Geräte vor der ersten Inbetriebnahme und danach in wiederkehrenden Abständen prüfen zu lassen. Das „Wie“ der Prüfung konkretisieren die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die einschlägigen VDE-Normen.

Wer für die Umsetzung verantwortlich ist

Verantwortlich ist der Unternehmer bzw. Betreiber. Er muss die Prüfung organisieren, geeignete Fristen festlegen und die Ergebnisse nachhalten. Delegieren kann er die Durchführung, nicht aber die Verantwortung für die Organisation.

Die Prüfung selbst darf nur eine zur Prüfung befähigte Person durchführen – in der Praxis eine Elektrofachkraft mit geeigneten Messmitteln und Kenntnis der anzuwendenden Normen.

Zusammenspiel mit der Betriebssicherheitsverordnung

Die DGUV Vorschrift 3 steht nicht allein. Für Arbeitsmittel greift ergänzend die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die verlangt, Prüfumfang und Fristen aus einer Gefährdungsbeurteilung abzuleiten. Beide Regelwerke zielen auf denselben Zweck: den sicheren Betrieb.

Feste Fristen „für alle“ gibt es deshalb nicht. Die Abstände ergeben sich aus Beanspruchung, Einsatzbedingungen und Fehlerhäufigkeit – Richtwerte aus der DGUV Information 203-071 dienen als Orientierung.

Erst-, Wiederholungs- und Reparaturprüfung

Die Vorschrift unterscheidet die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme (Erstprüfung), die wiederkehrende Prüfung im laufenden Betrieb und die Prüfung nach Instandsetzung. Für ortsveränderliche Geräte konkretisieren die VDE-Normen den Ablauf.

Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln sind dies heute DIN EN 50678 und DIN EN 50699 (VDE 0701/0702), für den Betrieb ortsfester Anlagen DIN VDE 0105-100.

Bedeutung der Dokumentation

Ohne Nachweis ist eine Prüfung schwer belegbar. Ein Prüfprotokoll ordnet das Ergebnis einem konkreten Gerät zu und macht die Prüfhistorie nachvollziehbar. Das ist Grundlage für Betreiberpflichten und für die Planung der nächsten Prüfung.

Häufige Fragen zu DGUV Vorschrift 3

Ist die DGUV Vorschrift 3 ein Gesetz?

Sie ist eine Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung und für die Mitgliedsbetriebe verbindlich. Sie konkretisiert Pflichten aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht.

Welche Fristen schreibt sie vor?

Keine festen. Die Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung; Richtwerte aus der DGUV Information dienen als Orientierung.

Wer darf nach DGUV V3 prüfen?

Eine zur Prüfung befähigte Person – üblicherweise eine Elektrofachkraft – mit geeigneten Messmitteln und Kenntnis der Normen.

Was wird geprüft?

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel: von ortsveränderlichen Geräten über ortsfeste Anlagen bis zur elektrischen Ausrüstung von Maschinen.

Worin unterscheidet sich DGUV V3 von den VDE-Normen?

Die DGUV V3 begründet die Prüfpflicht; die VDE-Normen beschreiben, wie geprüft wird. Beide greifen ineinander.