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Praxiswissen

Wer darf eine DGUV V3 Prüfung durchführen?

Prüfen darf nur, wer dazu befähigt ist: eine Elektrofachkraft mit geeigneten Messmitteln und Kenntnis der anzuwendenden Normen.

Die zur Prüfung befähigte Person

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von einer „zur Prüfung befähigten Person“ geprüft werden. Dieser Begriff aus dem Arbeitsschutzrecht beschreibt jemanden, der aufgrund von Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher Tätigkeit über die nötige Fachkunde verfügt.

In der Praxis ist das eine Elektrofachkraft, die die anzuwendenden Normen kennt, die Prüfungen sicher durchführt und die Ergebnisse fachlich bewerten kann.

Was eine Elektrofachkraft ausmacht

Eine Elektrofachkraft hat eine einschlägige elektrotechnische Ausbildung und ausreichende Erfahrung. Entscheidend ist nicht nur formale Qualifikation, sondern die Fähigkeit, Gefahren der Elektrizität zu erkennen und zu vermeiden.

Für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte oder ortsfester Anlagen bedeutet das: Kenntnis von DIN EN 50678/50699 bzw. DIN VDE 0105-100 und sicherer Umgang mit den Messverfahren.

Geeignete Messmittel und ihre Grenzen

Zur fachgerechten Prüfung gehören geeignete, regelmäßig kontrollierte Messgeräte. Sie liefern die Messwerte – etwa Schutzleiterwiderstand oder Isolationswiderstand –, die anschließend fachlich zu bewerten sind.

Ein Messgerät allein prüft nicht. Die Beurteilung, ob ein Gerät sicher weiterbetrieben werden kann, bleibt Aufgabe der befähigten Person, die Messwerte, Sichtbefund und Einsatzbedingungen zusammenführt.

Intern oder extern prüfen lassen

Betriebe können eine eigene Elektrofachkraft einsetzen oder extern beauftragen. Beides ist zulässig, solange die prüfende Person die Anforderungen erfüllt. Für viele Unternehmen ohne eigene Elektrofachkraft ist die externe Prüfung der praktikable Weg.

Wichtig bleibt die Organisationsverantwortung des Unternehmers: Er muss sicherstellen, dass die beauftragte Person tatsächlich befähigt ist.

Abgrenzung zum Laien

Nicht zulässig ist die Prüfung durch elektrotechnische Laien. Eine einfache Sichtkontrolle auf offensichtliche Schäden im Arbeitsalltag ist sinnvoll und von jedem leistbar – sie ersetzt aber nicht die fachgerechte Prüfung durch eine befähigte Person.

Häufige Fragen zu der prüfenden Person

Wer darf DGUV V3 Prüfungen durchführen?

Eine zur Prüfung befähigte Person – in der Praxis eine Elektrofachkraft mit geeigneten Messmitteln und Kenntnis der Normen.

Reicht ein Prüfgerät aus?

Nein. Das Messgerät liefert Werte; die fachliche Bewertung, ob ein Gerät sicher ist, bleibt Aufgabe der befähigten Person.

Darf ein Hausmeister prüfen?

Nur wenn er die Anforderungen an eine Elektrofachkraft erfüllt. Eine einfache Sichtkontrolle im Alltag ist zulässig, ersetzt aber die fachgerechte Prüfung nicht.

Intern oder extern – was ist besser?

Beides ist zulässig. Betriebe ohne eigene Elektrofachkraft lassen meist extern prüfen; die Organisationsverantwortung bleibt beim Unternehmen.

Was ist eine „befähigte Person“?

Jemand mit Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher Tätigkeit, der über die nötige Fachkunde für die Prüfung verfügt.