Die zur Prüfung befähigte Person
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von einer „zur Prüfung befähigten Person“ geprüft werden. Dieser Begriff aus dem Arbeitsschutzrecht beschreibt jemanden, der aufgrund von Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher Tätigkeit über die nötige Fachkunde verfügt.
In der Praxis ist das eine Elektrofachkraft, die die anzuwendenden Normen kennt, die Prüfungen sicher durchführt und die Ergebnisse fachlich bewerten kann.
Was eine Elektrofachkraft ausmacht
Eine Elektrofachkraft hat eine einschlägige elektrotechnische Ausbildung und ausreichende Erfahrung. Entscheidend ist nicht nur formale Qualifikation, sondern die Fähigkeit, Gefahren der Elektrizität zu erkennen und zu vermeiden.
Für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte oder ortsfester Anlagen bedeutet das: Kenntnis von DIN EN 50678/50699 bzw. DIN VDE 0105-100 und sicherer Umgang mit den Messverfahren.
Geeignete Messmittel und ihre Grenzen
Zur fachgerechten Prüfung gehören geeignete, regelmäßig kontrollierte Messgeräte. Sie liefern die Messwerte – etwa Schutzleiterwiderstand oder Isolationswiderstand –, die anschließend fachlich zu bewerten sind.
Ein Messgerät allein prüft nicht. Die Beurteilung, ob ein Gerät sicher weiterbetrieben werden kann, bleibt Aufgabe der befähigten Person, die Messwerte, Sichtbefund und Einsatzbedingungen zusammenführt.
Intern oder extern prüfen lassen
Betriebe können eine eigene Elektrofachkraft einsetzen oder extern beauftragen. Beides ist zulässig, solange die prüfende Person die Anforderungen erfüllt. Für viele Unternehmen ohne eigene Elektrofachkraft ist die externe Prüfung der praktikable Weg.
Wichtig bleibt die Organisationsverantwortung des Unternehmers: Er muss sicherstellen, dass die beauftragte Person tatsächlich befähigt ist.
Abgrenzung zum Laien
Nicht zulässig ist die Prüfung durch elektrotechnische Laien. Eine einfache Sichtkontrolle auf offensichtliche Schäden im Arbeitsalltag ist sinnvoll und von jedem leistbar – sie ersetzt aber nicht die fachgerechte Prüfung durch eine befähigte Person.