Drei Bereiche, drei Regelwelten
Der Prüfumfang gliedert sich in drei Bereiche: ortsveränderliche Betriebsmittel, ortsfeste Anlagen und die elektrische Ausrüstung von Maschinen. Jeder Bereich folgt eigenen Normen, weshalb eine klare Zuordnung von Beginn an wichtig ist.
Faustregel: Alles, was mit Netzspannung betrieben wird und im Betrieb genutzt wird, gehört in die Betrachtung – von der Steckdosenleiste bis zur fest installierten Verteilung.
Ortsveränderliche Betriebsmittel
Dazu zählen alle Geräte, die im Betrieb bewegt werden können: Notebooks, Netzteile, Werkzeuge, Verlängerungen, Küchengeräte, Ladegeräte. Diese Gruppe ist meist die größte und wird nach DIN EN 50678/50699 geprüft.
Weil diese Geräte wandern und stark beansprucht werden, ist die Geräteprüfung in den meisten Betrieben der Schwerpunkt.
Ortsfeste Anlagen
Fest installierte Anlagen – Verteilungen, fest angeschlossene Verbraucher, die zugehörige Installation – bilden den zweiten Bereich. Grundlage für ihren Betrieb und ihre Prüfung ist DIN VDE 0105-100.
Die Prüfung ortsfester Anlagen betrachtet die feste Installation, nicht die einzelnen Handgeräte.
Elektrische Ausrüstung von Maschinen
Die elektrische Ausrüstung von Maschinen ist ein eigener Bereich mit eigenem Maßstab (u. a. DIN EN 60204-1). Maschinen werden nicht wie Handgeräte behandelt; sie folgen ihren eigenen Anforderungen.
Gerade im Produktionsumfeld bestehen alle drei Bereiche nebeneinander – die saubere Trennung verhindert, dass Geräte doppelt oder gar nicht erfasst werden.
Vom Umfang zur Bestandsliste
Aus dem Prüfumfang wird eine Geräte- und Anlagenliste. Sie ist die Grundlage, um Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung abzuleiten und den Nachweis in einem Prüfprotokoll zu führen.